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Hopfen |
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Wer an Hopfen (Humulus lupulus) denkt, denkt als erstes
an Bier. Zu Recht. Ist doch der Hopfen eines der wesentlichen Bestandteile. Zumindest seit dem Reinheitsgebot
aus dem Jahre 1516, das die Zutaten bei der Bierherstellung auf Gersten, Hopfen und Wasser beschränkt. Nachzulesen auf
jeder Bierflasche, wenn diese aus Deutschland kommt. |
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Das Reinheitsgebot der bayrischen Herzöge Wilhelm IV und Ludwig X war
wohl ein Versuch, durch ein standardisiertes Brauverfahren die Bierqualität zu sichern, den Zusatz von rauschfördenden Pflanzen
wie Bilsenkraut ("Pils") und Sumpfporst zu verbieten und zudem den bayerischen Bieren, die Hopfen verwendeten, ein Wettbewerbsvorteil
zu verschaffen.
Der Hopfen hat für die Bierherstellung aufgrund seiner Inhaltsstoffe zudem mehrere Vorteile. Die Bitterstoffe
Humulon und Lupulon verleihen dem Bier seinen leicht bitteren Geschmack und verbessern die Schaumfestigkeit. Ätherische Öle geben dem
Bier sein Aroma. Gerbstoffe fällen die bei der Bierherstellung entstehenden Eiweiße, klären so das Bier und machen es zusammen mit den
Bitterstoffen haltbarer. |
weibliche Hopfenpflanze |
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Vom Hopfen werden zur Bierherstellung ausschließlich die unbefruchteten Blütendolden der weiblichen Pflanzen
verwendet (Hopfen ist zweihäusig d.h. männliche und weibliche Blüten kommen auf getrennten Pflanzen vor). In den Trag- und Hochblättern
des sog. Zapfens befinden sich die Drüsenzellen mit ihren charakteristischen Inhaltsstoffen. Käme es zur Befruchtung würde
sich der Brauwert des Hopfens verringern d.h. der Zapfen würde schneller reifen, sich braun verfärben und der Gehalt an Inhaltsstoffen sich verändern. |
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weiblicher Blütenstand - der Zapfen |
Die Kulturpflanzen erreichen dank ausgeklügelten Anbaumethoden und Verfahren eine
Höhe von acht Metern. Der im Auwald und nährstoffreichen Wäldern natürlich vorkommende Hopfen erreicht dagegen meist eine Höhe zwischen 2 und 6 Metern.
Um zu
vermeiden, dass Pollen des wilden männlichen Hopfens auf weiblichen Kulturhopfen per Wind übertragen wird, ist es laut einer bayerischen Verordnung
Pflicht, "jährlich bis spätestens 15. Juni sämtliche wildwachsenden Hopfenpflanzen (Heckenhopfen) auf ihren Grundstücken durch Abschneiden
der Reben am Blühen zu hindern und möglichst durch Aushauen des Wurzelstockes zu roden".
Übrigens, Hopfen hat auch eine lange Tradition in der Pflanzenheilkunde als
Schlaf- und Beruhigungsmittel. Aktuell wird Xanthohumol, ein weiterer Inhaltsstoff des Hopfens, auf seine krebsvorbeugende und krebshemmende
Wirkung im DKFZ in Heidelberg untersucht. |
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männliche Hopfenpflanze |
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